Zehn endlose Jahre Haft hat Mahvash Sābet bereits im Kerker verbüßt. Nach einer Zeit in Freiheit wurde sie allein wegen ihres Glaubens erneut ins Gefängnis geworfen: wiederum zehn Jahre Freiheitsentzug! Das einzige „Vergehen“, das man der Gottesfürchtigen vorwerfen kann, ist, dass sie Bahá’í ist. Gibt es nicht gute Gründe anzunehmen, dass die Ausübung des Glaubens, geleitet vom eigenen Gewissen, nicht eingeschränkt werden darf? Einer der Gründe liegt in der Natur Gottes: Er wird als as-sabur (der Geduldige) gepriesen. Das bedeutet: Er hat Verständnis; er schaut mit sanftem Blick auf die vielen Wege, die zu ihm führen.
Am 30. November 2024 wurde Mahvash Sābet wegen ihrer fortgeschrittenen Herzerkrankung zu medizinischen Untersuchungen in das Rajaei-Krankenhaus in Teheran verlegt. Wäre das nicht ein guter Anlass, die 71-Jährige endlich freizulassen, damit sie in Ruhe leben kann? Gilt nicht das Lob, mit dem Muslime Allah preisen: al-latif (der Mitfühlende) al-karim (der unendlich Großzügige)? Um in der Welt helfen zu können, braucht Allah die tätige Hand eines jeden Menschen. Mitgefühl und Großzügigkeit können jetzt unter Beweis gestellt werden. Ohne Gesichtsverlust. Und nicht zuletzt: Kranke brauchen Schonung und Pflege.
In diesem Sinne fordere ich die unverzügliche und bedingungslose Freilassung von Mahvash Sābet.
Helmuth A. Niederle
Wien, 15, XII. 2024
Aussendung der Bahá’í-Gemeinde, 14.12.2024
„Frau Mahvash Sabet, eine 71-jährige Bahá’í, die allein aufgrund ihres Glaubens zu zehn Jahren Haft im Evin-Gefängnis verurteilt wurde, wurde am 30. November aufgrund einer fortgeschrittenen Herzerkrankung zu medizinischen Untersuchungen in das Rajaei-Krankenhaus in Teheran verlegt. Am 31. Juli 2022 wurden Frau Sabet und fünf weitere Bahá’í in verschiedenen Städten des Iran im Zuge einer Verhaftungswelle gegen die Bahá’í-Gemeinde festgenommen. Am selben Tag durchsuchten Sicherheitskräfte die Wohnungen von mindestens 37 Bahá’í. Frau Sabet – ein ehemaliges Mitglied der „Yaran-e-Iran“, einer informellen Gruppe, die sich um die seelsorgerischen Bedürfnisse der Bahá’í-Gemeinde im Iran kümmert – wurde erneut zu zehn Jahren Haft im Evin-Gefängnis verurteilt, nachdem sie von einem Gericht in Teheran schuldig gesprochen wurde. Die unbegründete Anklage lautete auf „Gründung und Führung von Gruppen mit dem Ziel, die nationale Sicherheit zu stören.“